§ 1 Anmeldung/Buchung, Vertrag
Die Anmeldung/Buchung kann über das Buchungsformular auf unserer Website, schriftlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Mit dieser Anmeldung/Buchung bieten Sie der Fastenlandhaus Herrenberg GmbH & Co. KG als Veranstalter den Vertragsabschluss zu den Bedingungen dieser AGB an. Zustande kommt der Vertrag durch eine Buchungsbestätigung (schriftlich oder per Mail).
§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Seminars und der schriftlichen Buchungsbestätigung.
Anreise und Abreise sind nicht Bestandteil des Seminars und erfolgen auf eigene Kosten und Risiko.
Sollte ein Teilnehmer angebotene Leistungen innerhalb der Fastenwoche(n) nicht in Anspruch nehmen, bedingt dies keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.
Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises vor Beginn der Fastenwoche(n) besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
§ 3 Widerruf
Ein Widerrufsrechtgemäß § 312g BGB besteht wegen § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Zeitraum vorsieht und die Vorschriften von § 651a BGB auf den Vertrag keine Anwendung findet (keine Pauschalreise).
§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der Buchung ist jederzeit möglich. Je nach Zeitpunkt des Zugangs bleibt jedoch der Vergütungsanspruch der Fastenlandhaus Herrenberg GmbH & Co. KG wie folgt bestehen (maßgeblich hierfür ist der Zugang der Rücktritts-erklärung):
1. Bei einem Rücktritt während der Fastenwoche (Abbruch) bleibt der Vergütungsanspruch zu 100 Prozent bestehen. Bis zum Tage des Beginns der Fastenwoche(n) kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt das ansonsten geschuldete Entgelt. Hierfür ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.
2. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen, besteht bei einem Rücktritt vor Beginn der Fastenwoche folgender Zahlungsanspruch des Veranstalters:
- bis 30 Tage vor Seminarbeginn ist der Rücktritt ohne Zahlungsverpflichtung möglich,
- bis 14 Tage vor dem Anreisetag beträgt der Zahlungsanspruch 500,00 EUR,
- danach sind 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Über folgenden Link gelangen Sie zu unserer Partner-Versicherung Hanse Merkur: https://bit.ly/3ToZJad. Bitte wählen Sie bei der Reiseart "Ausschließlich Mietobjekt" aus.
§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
Fällt ein Seminar wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (8) aus, so wird der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer mündlichen Abmahnung durch den Fastenleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§ 6 Körperliche Anforderungen
Die Fastenseminare dienen der Gesundheitsvorsorge und sind für Gesunde gedacht. Es ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung. Voraussetzung für die Teilnahme der Seminare ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten, die Wanderungen sowie die Yoga-Workshops. Diese Eignung wird vor Ort nicht überprüft. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung/Buchung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist. Im Zweifel hat er vorher seinen Arzt zu konsultieren. Eine Pflicht zum Einschreiten des Veranstalters besteht nur dann, wenn die fehlende Eignung offensichtlich ist. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.
§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt und dass er ausreichend versichert ist.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Ein für den Fall schuldhafter Vertragsverletzung des Veranstalters dem Teilnehmer zustehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass der Veranstalter haftet,
1. in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von ihm oder seiner leitenden Angestellten,
2. dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
3. außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen;
4. Der Höhe nach haftet der Veranstalter im Falle 2. und 3. nur auf Ersatz des typischerweise vorherseh-
baren Schadens.
Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Kursende. Von der Verjährung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung, hier gilt die gesetzliche Verjährung. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und Einschränkungen gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.
§ 8 Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
Unser AGB gelten für Veranstaltungen im Inland. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. Neben-abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
Stand Januar 2024, Fastenlandhaus Herrenberg GmbH & Co. KG, Lindenbergstraße 72, 76829 Landau-Nußdorf
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